← Zurück zu LOTWERK

B2B-AGB

Arbeitsfassung: Händler-, Bestell-, Zahlungs- und Lizenzbedingungen vor dem produktiven Verkauf anwaltlich erstellen oder prüfen lassen.

Geschäftskunden und Freigabe

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. LOTWERK kann einen Gewerbenachweis verlangen sowie Händlerzugänge nach Prüfung aktivieren oder aus wichtigem Grund sperren.

Bestellanfrage und Versandprüfung

Der Händler verteilt die gewählte Lotmenge auf verfügbare Farb- und Größenvarianten und sendet zunächst eine Bestellanfrage. Angezeigte Versandkosten sind eine Prognose. LOTWERK prüft vor Rechnungsversand insbesondere Lieferadresse, Insel- oder Außengebiet, Mehrpaketversand und weitere Zuschläge. Erst der nach dieser Prüfung mitgeteilte Rechnungsbetrag ist verbindlich.

Vorkasse und Produktionsfreigabe

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasserechnung und Banküberweisung auf das angegebene LOTWERK-Konto. Eine kostenpflichtige Produktion wird erst nach vollständig bestätigtem Zahlungseingang manuell freigegeben. Die elektronische Bestellanfrage allein löst keine Produktion aus.

Lots und Sortierung

Produkt, Stückzahl, Größenlauf, Gestaltung, Händler-EK, Lieferzeit und Freigabe ergeben sich aus Bestellanfrage, Versand-Endprüfung und Vorkasserechnung.

Personalisierung

Individuelle Firmen-, Vereins- und Projektkollektionen bilden eine separate Dienstleistung. Gestaltung, Nutzungsrechte, Muster, Freigaben, Preise und Liefertermine werden projektbezogen vereinbart.

Dropshipping-Lizenzen als Zusatzoption

Der klassische Händlerbezug mit Lots und der Dropshipping-Vertriebsweg sind getrennte Leistungen. Eine Dropshipping-Lizenz verändert vorhandene Händlerkonditionen, Lotgrößen oder Händlerzugänge nur aufgrund einer ausdrücklichen zusätzlichen Vereinbarung.

Die Lizenzvergütung betrifft insbesondere technische Anbindung, digitale Verkaufsfläche, Systembetrieb und vereinbarte Vertriebsleistungen. Produktkosten, geprüfte Versandkosten sowie auftragsbezogene Servicekosten werden separat abgerechnet. Eine Umsatzprovision fällt nur an, wenn sie ausdrücklich im Lizenzvertrag vereinbart wurde.

Endkundenbestellungen werden erst nach bestätigter Zahlung, vollständigen Lieferdaten, Kostenprüfung und Produktionsfreigabe verarbeitet. Datenschutzrollen, Kundenservice, Retouren, Gewährleistung, Markenauftritt, Mindestlaufzeit und Kündigung werden im jeweiligen Dropshipping-Vertrag festgelegt.

Gebietsschutz

Ein Gebietsschutz entsteht ausschließlich durch ausdrückliche Vereinbarung und bleibt an Mindestabnahme, vertriebliche Aktivität und vertragsgemäße Zahlung gebunden.